Die Höhe der Familienbeihilfe richtet sich nach dem Alter Ihrer Kinder, sowie danach, für wie viele weitere Kinder Sie noch Familienbeihilfe bekommen. Außerdem steht jedem Steuerpflichtigen ein Kinderabsetzbetrag zu, der gleichzeitig mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.
Als Eltern haben Sie dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet und Ihr Kind mit Ihnen zusammen im Haushalt lebt. Die Familienbeihilfe wird vorrangig an die Mutter ausbezahlt, da sie zumeist der haushaltsführende Elternteil ist. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt. Lesen Sie dazu auf unserem AK-Portal weiter.
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